Aufgrund des seit 1.1.2025 geltenden EU- weiten Amalgamverbotes, kann derzeit nur Steinzement als Kassenleistung "gratis" im Seitenzahnbereich angeboten werden. Dieses Material ist nur als temporäre Füllung zugelassen und somit aufgrund der sehr geringen Haltbarkeit ausdrücklich nicht empfohlen !
Glasionomerzemente sind für kleinere Füllungen im Seitenzahnbereich zugelassen, ihre Haltbarkeit ist auf ca. 2 Jahre begrenzt.
Das Privathonorar kann von Ihnen bei Ihrem Sozialversicherungsträger zur Refundierung eingereicht werden.
Ausnahme: Kassenleistung "gratis":
- BVA-versicherte
- Kinder/Jugendliche bis vollendetes 14.Lj. (alle Kassen)
- Stillende, Schwangere (alle Kassen)
Alternativ können Zähne im Seitenzahnbereich auch mit sogenannten Kompositen restauriert werden. Diese werden farblich Ihrer Zahnfarbe angepasst. Die Kosten für Kompositfüllungen werden im Frontzahnbereich (einschließlich Eckzahn) von der Kasse übernommen. Im Seitenzahnbereich ist die Kompositfüllung eine Privatleistung.
Bei guter Pflege kann von einer Haltbarkeit von ca.10/15 Jahren ausgegangen werden. Dieses Material ist auch für große Füllungen zugelassen.